Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

1. Allgemeines

1.1 MOBEX ist ein Full-Service-Dienstleister im Bereich Telekommunikation, Mobile Device Management, Cloud-IT-Lösungen und digitale Services. MOBEX erbringt zahlreiche Leistungen und Services auf Grundlage gesonderter Verträge. MOBEX bietet darüber hinaus Elektronikartikel (Hardware, wie z.B. Smartphones, Tablets und Zubehör; nachfolgend nur noch „Waren“) zum Kauf an und vermittelt kostenpflichtige IT- und Telekommunikationsdienstleistungen Dritter (z.B. Festnetz- oder Mobilfunkverträge mit Providern, nachfolgend nur noch „Carrier“).

1.2 MOBEX vermittelt als Vertriebspartner IT- und Telekommunikationsverträge zwischen den Carriern und dem Kunden. MOBEX erbringt jedoch keine eigenen Carrier-, IT- und Telekommunikationsdienstleistungen. Vertragsbeziehungen in Bezug auf IT- und Telekommunikationsverträge kommen daher ausschließlich zwischen den jeweiligen Carriern und dem Kunden zustande. Im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Carriers. Dem Kunden entstehen durch die Vermittlung eines IT und Telekommunikationsvertrages keine zusätzlichen Kosten durch MOBEX.

1.3 Die von uns zum Kauf angebotenen Waren vertreiben wir in eigenem Namen. Es kommt insoweit ein Kaufvertrag zwischen uns und dem Kunden zustande.
 

2. Geltungsbereich

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch „Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Verträge, die von einem Unternehmen der MOBEX Group abgeschlossen werden.

Zur MOBEX Group im Sinne dieser Geschäftsbedingungen gehören die MOBEX GmbH & Co. KG, 72202 Nagold, Deutschland, sowie die mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland, soweit diese Unternehmen im jeweiligen Einzelfall als Vertragspartner auftreten.

Vertragspartner des Kunden wird ausschließlich dasjenige Unternehmen der MOBEX Group, das den jeweiligen Vertrag abschließt oder im Rahmen des MOBEX Kundenportals ausdrücklich als Anbieter bzw. Vertragspartner ausgewiesen ist oder in dessen Namen der Vertrag geschlossen wird.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von MOBEX. Sie gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse, unabhängig davon, ob der Vertragsschluss offline oder über das von der MOBEX Group betriebene Onlinekundenportal (aktuell „MSP“) erfolgt, einschließlich solcher, die per E-Mail oder sonstiger individueller elektronischer Kommunikation erfolgen.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. 

2.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

2.3 Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. 
 

3. Vertragsschluss 

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die auf unserer Homepage, in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten enthaltenen Preise, Angaben und technischen Daten sind ebenfalls unverbindlich und werden nur dann zum Bestandteil des Vertrages, wenn explizit im Auftragsschein oder dem Bestellformular von uns darauf hingewiesen oder Bezug darauf genommen wird.

3.2 Unsere Leistungen erbringen wir in den meisten Fällen auf der Grundlage gesondert geschlossener schriftlicher Verträge. Soweit dies der Fall ist, erfolgt der Vertragsschluss nach den darin geregelten Voraussetzungen. 

Für Vertragsschlüsse über unser MOBEX Kundenportal gelten die Bestimmungen in nachfolgender
Ziff. 4.

Im Übrigen gilt: Anfragen des Kunden, mündlich oder schriftlich, über Telefon oder E-Mail, stellen kein Angebot dar, sondern eine Aufforderung an uns, ein Angebot zu unterbreiten. Auf derartige Anfragen erstellen wir ein schriftliches Angebot, aus dem sich Umfang und Inhalt der Leistung ausschließlich ergibt. Dieses Angebot kann der Kunde innerhalb von 5 Tagen annehmen. Wir erstellen anschließend eine Auftrags- oder Kaufbestätigung. Erfolgen Änderungen gegenüber unserem Angebot kommt kein Vertragsschluss zustande. In diesem Fall erstellen wir ein neues Angebot, bezüglich dessen die vorstehenden Regelungen entsprechend gelten. 

3.3 Bei der Vermittlung von IT- und Telekommunikationsverträgen erhält der Kunde nach einer unverbindlichen Anfrage ein Angebot eines Carriers über uns zugesandt, aus dem sich Umfang und Inhalt der Leistung ausschließlich ergibt. Der Kunde kann diesem Angebot innerhalb von 14 Tagen zustimmen. Die Zustimmung des Kunden an uns gilt als verbindliches Angebot des Kunden gegenüber dem Carrier. Der IT- und Telekommunikationsvertrag mit dem Carrier kommt zustande, wenn der Carrier das Angebot des Kunden durch Annahmeerklärung annimmt. Der IT- und Telekommunikationsvertrag kommt unmittelbar mit dem Carrier zustande. Wir werden hinsichtlich des IT- und Telekommunikationsvertrages nicht Vertragspartner des Kunden. Es gelten insoweit die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vertragsbedingungen des jeweiligen Carriers. Die Vertragsbedingungen des Carriers, mit dem der Kunde unter unserer Vermittlung in eine geschäftliche Beziehung tritt, werden von unseren Geschäftsbedingungen nicht beeinflusst.
 

4. Vertragsschluss über das MOBEX Kundenportal (MSP)

4.1 Die Präsentation und die Bewerbung von Produkten in unserem MOBEX Kundenportal, zum Kauf oder zur Miete, stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, Mietvertrages oder eines sonstigen von uns über unser MOBEX Kundenportal angebotenen Vertrages dar, sondern lediglich eine Einladung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben. Der Kunde kann bei Verfügbarkeit der Produkte ein verbindliches Angebot zur Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Produkte abgeben, indem er nach Durchlaufen des Online-Bestellvorgangs die Bestellung durch Aktivierung der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ absendet. Eine Bestellung ist nur nach erfolgter Registrierung und erfolgreicher Einrichtung eines Kundenkontos auf unserem MOBEX Kundenportal möglich. 

4.2 Der Kunde erhält daraufhin eine Bestellbestätigung per E-Mail, in der die Bestellung nochmals aufgeführt und der ungefähre Liefertermin angeben wird. Die Bestellbestätigung stellt die Annahme des Angebots dar. Die Annahme kann auch dadurch erfolgen, dass wir die bestellten Produkte versenden bzw. der Versand veranlasst wurde. 

4.3 Sofern in unserem MOBEX Kundenportal Dienstleistungen angeboten werden, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. 

4.4 Ein Vertragsschluss ist nur mit Kunden aus dem Gebiet der Europäischen Union und der Schweiz möglich. 

4.5 Die in den Regelungen des § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 und S. 2 BGB enthaltenen Pflichten werden ausgeschlossen.
 

5. Zugang und Nutzung des MOBEX-Kundenportals (MSP) 

5.1 Falls vertraglich vereinbart oder im Rahmen eines Auftrages als Leistung gewählt, stellt MOBEX dem Kunden den Zugang zum webbasierten MOBEX Kundenportal zur Verfügung, auf der verschiedene Softwaretools zur Nutzung bereitgehalten werden („Kundenportal“ oder „MSP“). Der Zugang erfolgt über die Homepage von MOBEX.

5.2 Der Kunde kann für den Zugang entweder seine Microsoft Anmeldedaten (Entra-ID) oder alternativ ein Einmal-Passwort (OTP) verwenden („Zugang“). Der Zugang berechtig ausschließlich den Kunden bzw. die von ihm autorisierten Nutzer zur Nutzung des MOBEX Kundenportals.

5.3 Mit dem Zugang ist der Kunde berechtigt, die auf dem MOBEX Kundenportal bereitgestellten Module im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. MOBEX kann Funktionen, Inhalte oder Module des Kundenportals jederzeit aktualisieren, erweitern oder verändern, sofern dem Kunden dadurch keine unzumutbaren Nachteile entstehen.

5.4 Der Zugang ist sicher aufzubewahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat für die Einhaltung dieser Pflicht durch andere Nutzungsberechtigte zu sorgen. Der Kunde haftet für einen durch ihn zu vertretenden Missbrauch des Zugangs; er ist insbesondere bei Verlust des Zugangs und bei verschuldeter Kenntnisnahme durch Dritte für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich. 

5.5 MOBEX kann den Zugang zum MOBEX Kundenportal sperren, wenn dieser missbräuchlich genutzt oder über den Zugang rechtswidrige, wettbewerbswidrige, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Handlungen begangen werden oder bei unberechtigter Nutzung oder Überschreitung der einzelnen Nutzungsrechte. Das Recht von MOBEX zur Kündigung des Vertrages bleibt unberührt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben ebenfalls unberührt.

5.6 Die von uns über das MOBEX Kundenportal zur Verfügung gestellten Software-Tools und Inhalte sind durch uns zustehende Urheberrechte oder sonstige Rechte geschützt und dürfen ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Verwendungszwecks genutzt werden. Alle Rechte am MOBEX Kundenportal, der Software, deren Quellcodes, Algorithmen, Datenbanken, Designs sowie sämtlichen zugehörigen Dokumentationen verbleiben vollständig bei uns bzw. unseren Lizenzgebern.

5.7 Wir räumen dem Kunden für die Dauer des zugrundeliegenden Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, über das MOBEX Kundenportal auf die Software zuzugreifen und diese im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine Überlassung der Software zum Download oder in Form von Quellcode erfolgt nicht. Das Nutzungsrecht gestattet dem Kunden den Zugriff auf seine Organisations-, Vertrags-, Rechnungs- und Gerätedaten sowie die Berechtigung diese zu verwalten. Mit Beendigung des Vertrages erlischt auch das Nutzungsrecht. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung. 

5.8 Jede über die Vereinbarung hinausgehende Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf der vorherigen gesonderten schriftlichen Einwilligung von uns, es sei denn, eine solche Nutzung ist durch zwingende gesetzliche Regelungen gestattet. 

Dem Kunden ist es untersagt,

a) die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder anderweitig zu verändern, sofern dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist (§ 69d, 69e UrhG),
b) Urheberrechtshinweise oder Markenbezeichnungen zu entfernen,
c) das MOBEX Kundenportal oder Software unbefugten Dritten zugänglich zu machen,
d) technische Schutzmechanismen zu umgehen oder deren Funktionsweise zu beeinträchtigen,
e) die Software zur Entwicklung oder zum Betrieb konkurrierender Produkte zu nutzen.

5.9 Im Falle vorübergehender Störungen oder Bezugsunterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten oder systembedingte Störungen des Internets bei Fremdprovidern oder fremden Nutzungsbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt kann der Zugang vorübergehend unterbrochen sein.

5.10 Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Inhalte. Wir sind berechtigt, bereitgestellte Inhalte jederzeit zu entfernen, zu ändern, zu verbessern und/oder zu ergänzen. Dies gilt insbesondere für technologische Weiterentwicklungen. Wir behalten uns vor, den Namen des MOBEX Kundenportals im Zuge von Weiterentwicklungen zu ändern. 

5.11 Die Dauer der Nutzung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag, in dem die Nutzung des MOBEX Kundenportals vereinbart wurde. Fehlt es an einer entsprechenden Regelung der Nutzungsdauer sind beide Parteien berechtigt, die Nutzung des MOBEX Kundenportals ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung beider Parteien bleibt unberührt. Kündigungen der Nutzung des MOBEX Kundenportals müssen in Schriftform oder einfacher elektronischer Form erfolgen.
 

6. Leistungstermine und Lieferfristen, Lieferverzug 

6.1 Von uns genannte Liefer- oder Leistungstermine gelten annähernd und sind unverbindlich, es sei denn wir haben schriftlich einen verbindlichen Termin zugesagt und ausdrücklich auch als „Verbindlicher Termin“ bezeichnet.

6.2 Beim Kauf von Waren sind Liefertermine eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware versandt wurde.

6.3 Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, welche die Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, so verlängert sich der Liefertermin entsprechend den Änderungen und Ergänzungen um einen für die Durchführung dieser Änderungen und Ergänzungen angemessenen Zeitraum.

6.4 Liefer- und Leistungstermine verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt oder sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren, schwerwiegenden und von uns nicht zu vertretenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Ausbruch von Pandemien oder Epidemien, Krieg, terroristische Auseinandersetzungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) soweit solche Hindernisse auf die Lieferung der Ware von Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Können wir absehen, dass die Ware aus den vorbezeichneten Umständen nicht zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, werden wir den Kunden hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Gründe der Lieferverzögerung sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilwiese vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. 
Beide Parteien sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn die ursprüngliche Lieferfrist um mehr als zwei Monate überschritten wird. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit, erklären wir den Rücktritt vom Vertrag oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

6.5 Für weitere Lieferungen und Leistungen steht uns so lange ein Zurückbehaltungsrecht zu, bis sämtliche vorhergehenden Lieferungen bezahlt sind.

6.6 Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen. Entsteht dem Kunden wegen eines von uns vertretenen Liefer- oder Leistungsverzuges ein Schaden, so ersetzen wir den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 5 % des Netto-Waren- bzw. Leistungswertes der verspäteten oder fehlenden Lieferung oder Leistung, es sei denn, uns kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns wird grob fahrlässiges oder grob vorsätzliches Verhalten zur Last gelegt.

6.7 Wir sind von jeglicher Leistungserbringung befreit, wenn der Kunde die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, sich im Zahlungsverzug befindet oder anderweitige wesentliche Vertragspflichten nicht erfüllt.
 

7. Mitwirkungshandlungen, Datensicherung, Vollmacht

7.1 Der Kunde stellt uns alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung und erbringt die notwendigen Mitwirkungshandlungen. Erforderliche Passwörter und Zugangsdaten werden uns bei Vertragsbeginn zur Verfügung gestellt.

7.2 Soweit für die Leistungserbringung erforderlich, hat der Kunde für einen stabilen und leistungsstarken Internetzugang in eigener Verantwortung zu sorgen.

7.3 Der Kunde nimmt erforderliche Datensicherungen in eigener Verantwortung vor.

7.4 Soweit die Vermittlung und Betreuung von IT- und Telekommunikationsverträgen vereinbart ist und für die diesbezügliche Leistungserbringung erforderlich, bevollmächtigt der Kunde MOBEX, Verträge über IT- und Telekommunikationsleistungen mit dem jeweiligen Carrier abzuschließen, zu ändern, zu beenden und alle damit in Zusammenhang stehenden Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben sowie tatsächliche und rechtgeschäftliche Handlungen mit Wirkung für den Kunden vorzunehmen.
 

8. Preise und Gebühren, Versand und Gefahrübergang 

8.1 Beim Kauf von Waren gelten die von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise. Bei sonstigen Leistungen gelten die im Angebot genannten Preise und Gebühren. Bei Bestellungen über unser MOBEX Kundenportal gelten die dort zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise und Gebühren.

8.2 Unsere Preise und Gebühren verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. etwaiger Versandkosten und Verpackungskosten. Bei Bestellungen über unser MOBEX Kundenportal gelten die dort zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Versand- und Verpackungskosten.

8.3 Bei der Lieferung von Waren steht die Wahl des Versandweges und der Versandart in unserem Ermessen. Mit der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Versand erfolgt stets im Auftrag des Kunden.


9. Zahlungsbedingungen 

9.1 Es gelten die im Einzelfall vereinbarten Zahlungsmethoden. Bei Bestellungen über unser MOBEX Kundenportal gelten die dort aufgeführten Zahlungsmethoden.

9.2 Soweit nicht anderweitig vereinbart, ergibt sich das Zahlungsziel aus der jeweiligen Rechnung. Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt.

9.3 Mit einer Forderung kann der Kunde uns gegenüber nur aufrechnen, wenn sie von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen gemäß § 320 Abs. 2 BGB steht dem Kunden nicht zu.


10. Stornierung, Rücktritt

10.1 Die Annullierung eines Auftrages oder einer Bestellung von Waren ist nach erfolgtem Vertragsschluss ausgeschlossen. Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt, Widerruf oder einer Kündigung oder entsprechendes.

10.2 Die Rechte hinsichtlich der von uns vermittelten IT- und Telekommunikationsdienstleistungsverträge, insbesondere Rechte zum Rücktritt, Widerruf oder einer Kündigung, sowie die Vertragsdauer richten sich allein nach jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Carrier.


11. Gewährleistung beim Kauf von Waren

11.1 Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich aus den Produktbeschreibungen. Der Kunde übernimmt das Risiko der Eignung der bestellten Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Waren ist ausschließlich der Zustand bei Gefahrübergang.

11.2 Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Bedienung oder Nichteinhaltung der in der jeweiligen Bedienungsanleitung enthaltenen zwingenden Vorgaben entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Wir haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren nur unerheblich mindern. 

11.3 Wir geben keine Garantien, es sei denn eine solche wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

11.4 Rechts- oder Sachmängel, das Fehlen einer von uns garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware (nachfolgend nur noch „Mängel“) sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen, sofern es sich um Abweichungen oder äußerlich erkennbare Mängel handelt. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Kunden ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Werden Abweichungen oder Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen geltend gemacht, sind jegliche Gewährleistungsansprüche gegen uns ausgeschlossen.

11.5 Wurde ein Mangel oder eine Abweichung rechtzeitig gerügt, hat der Kunde nach unserer Wahl Anspruch auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.

11.6 Der Kunde hat uns nach Absprache die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, eine Nachbesserung oder Nachlieferung vornehmen zu können. Andernfalls sind wir von den hieraus resultierenden Schadensfolgen freigestellt.

11.7 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

11.8 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung zu mindern, - sofern eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vorliegt - vom Vertrag zurückzutreten, sowie Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche im Rahmen von Ziffer XII unserer Geschäftsbedingungen geltend zu machen. Bei unerheblichen Mängeln ist der Rücktritt jedoch ausgeschlossen.

11.9 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Ware, die nicht von uns verkauft wird.

11.10 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Übergabe der Ware, es sei denn, es sind gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen vorgesehen.


12. Gewährleistung für den Zugang zum MOBEX Kundenportal (MSP) und für die Nutzung von Software

12.1 Wir gewährleisten, dass das MOBEX Kundenportal und die darauf zur Nutzung des Kunden zur Verfügung gestellte Software im Rahmen der vereinbarten technischen Spezifikation und unter Berücksichtigung der üblichen Standards grundsätzlich nutzbar sind. Eine jederzeitige, fehlerfreie oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert.

    Technische Daten, Spezifikation und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen und Werbemitteln, sind keine Beschaffenheitsangaben. 

12.2 Wir werden den Zugriff auf die auf dem MOBEX Kundenportal zur Verfügung gestellte Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und diesen erhalten.

    Der Kunde hat etwaige Mängel unverzüglich, nachvollziehbar und unter Beschreibung der Umstände mitzuteilen. Wir werden nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen zur Mängelbehebung ergreifen.

12.3 Wir geben keine Garantien, es sei denn eine solche wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12.4 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten, es sei denn, es sind gesetzlich zwingend längere Verjährungsfristen vorgesehen.


13. Haftung 

13.1 Wir haften nicht für das durch die Vermittlungstätigkeit zustande gekommene Vertragsverhältnis mit dem Carrier. 

13.2 Wir haften nicht für Beratungsleistungen, wenn und soweit der Kunde falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitige für die Beratung erforderliche Informationen zur Verfügung gestellt oder entsprechende Mitwirkungshandlungen nicht erbracht hat.

13.3 Bei der Nutzung des MOBEX Kundenportals haften wir nicht für Leistungsbeeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt oder andere Umstände verursacht werden, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Stromausfälle, Angriffe Dritter).

13.4 Sofern der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend nur noch „Schadensersatzansprüche“) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (d.h. eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) verletzt haben, sowie in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

13.5 Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie in Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder soweit wir entsprechende Garantie übernommen haben – nur in Höhe des Auftragswertes. Sollte in diesem Fall ausnahmsweise der Auftragswert nicht dem typischerweise voraussehbaren Schaden entsprechen, so ist die Haftung jedenfalls der Höhe nach auf den voraussehbaren typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Aufwendungsersatzansprüche sind begrenzt auf den Betrag des Interesses, welches der Kunde an der Erfüllung des Vertrages hat. 

13.6 Sofern wir haften, ist unsere Haftung in jedem Fall auf die Höhe der Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung beschränkt.

13.7 Im Übrigen ist unsere Schadensersatzhaftung – unabhängig der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Wir haften insoweit insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, sowie sonstige Vermögens- oder Vermögensfolgeschäden. Wir haften auch nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel an der bereitgestellten Software.

13.8 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haften wir im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen nicht, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Im Übrigen ist die Haftung für einen eventuellen Datenverlust bzw. eine eventuelle Datenbeschädigung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.

13.9 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 

13.10 Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 


14. Eigentumsvorbehalt beim Kauf von Waren

14.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden in unserem Eigentum.

14.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns bereits hier alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung dieser Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unser Recht, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht im Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Sind wir zur selbstständigen Einziehung der Forderung berechtigt, gibt uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt und teilt alle zum Einzug erforderlichen Angaben, einschließlich der dazugehörenden Unterlagen mit. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte beim Weiterverkauf der Ware auf Kredit zu sichern.

14.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

14.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, die uns aus dieser Klage entstehenden berechtigten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

14.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

14.6 Soweit das jeweilige Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht zulässt, sind wir berechtigt, alle Rechte auszuüben, die wir uns an der Ware anderweitig vorbehalten können. Der Kunde ist verpflichtet, bei sämtlichen Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Sicherungsrechtes an der Ware treffen wollen.


15. Vertraulichkeit

15.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die sie im Zusammenhang mit geschlossen Verträgen und deren Durchführung erfahren, vertraulich zu behandeln. Sie haben die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt zu behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Hierzu gehört insbesondere der Inhalt und die Konditionen der Verträge einschließlich der Auftragsscheine und aller Anlagen. 

15.2 Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die

a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden;
b) den Vertragsparteien ohne Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind; oder
c) die Vertragsparteien ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt haben.

15.3 Die Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit den geschlossenen Verträgen beschränkt. Den Vertragsparteien ist es untersagt, die vertraulichen Informationen gegenüber nicht an der Vertragsdurchführung beteiligten Dritten ohne vorherige Zustimmung des anderen Teils offenzulegen. Zustimmungen müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen. Nicht Dritte in diesem Sinn sind Angestellte im Geschäftsbetrieb der Vertragsparteien, sofern diese auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

15.4 Die Vertragsparteien haben bei der Weitergabe von vertraulichen Informationen ihren Mitarbeitern und anderen nach Absatz 3 zum Empfang berechtigten Personen eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

15.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung nach Absatz 1 gilt außer in den gesetzlichen vorgesehenen Fällen auch dann nicht, soweit die Vertragsparteien gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet sind. In diesem Fall wird die jeweilige Vertragspartei den Vertragspartner unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus werden die Parteien im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um vertrauliche Informationen handelt und darauf hinwirken, dass die jeweils gesetzlich möglichen und angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung getroffen werden.

15.6 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit der geschlossenen Verträge sowie nach deren Beendigung dessen.


16. Datenschutz

16.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

16.2 Soweit der Kunde über das MOBEX Kundenportal personenbezogene Daten verarbeitet oder verarbeiten lässt, handelt der Kunde als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter verarbeitet solche personenbezogenen Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Die Parteien schließen dazu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV). 
 

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 

17.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist der Ort unseres Geschäftssitzes in 72202 Nagold. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 

17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).
 

18. Schlussbestimmungen

Rechte, die sich aus diesem Vertrag ergeben, dürfen vom Kunden nur nach vorheriger Zustimmung von uns auf Dritte übertragen werden.
 

Stand: 05/2026